Erstes Änderungsgesetz zur Änderung des Lebensmittelgesetzes (1.ÄGesLMG)

#1 von Tatjana Bont , 08.01.2022 01:08

Werte Kolleginnen und Kollegen,
die Regierung brachte den vorliegenden Etnwurf zur Beratung und Beschlussfassung ein. Ich erteile das Wort einem Vertreter der Regierung, anschließend ist die Beratung eröffnet.

Zitat

Erstes Änderungsgesetz zur Änderung des Lebensmittelgesetzes (1.ÄGesLMG)

Artikel I
Das Lebensmittelgesetz wird wie folgt ergänzt:

§ 2a Einteilung von Lebensmittel in Grade der Verarbeitung.
(1) Lebensmitteln, die in Verkehr gebracht werden, müssen nach dem Grad ihrer Verarbeitung kategorisiert werden.
(2) Die Kategorisierung richtet sich nach dem Grad der Verarbeitung und wird in Gruppen vorgenommen:
Gruppe 1: Unverarbeitete und minimal verarbeitete Lebensmittel (Essbare Teile von Tieren oder Pflanzen, wie Fleisch, Früchte oder Pilze);
Gruppe 2: Verarbeitete Zutaten (Inhaltsstoffe wie Öle, Butter, Zucker und Salz, die durch Prozesse wie Raffinieren, Mahlen oder Trocknen aus Lebensmitteln der Gruppe 1 gewonnen werden. Diese Stoffe werden normalerweise nicht allein verzehrt, sondern in Kombination mit Lebensmitteln der Gruppe 1 verwendet);
Gruppe 3: Verarbeitete Lebensmittel (Lebensmittel, die durch Hinzufügen von Zutaten aus Gruppe 2 zu Produkten aus Gruppe 1 hergestellt werden. Diese Gruppe umfasst etwa Käse, Fischkonserven, Gemüse in Flaschen und frisch gebackenes Brot);
Gruppe 4: Ultraverarbeitete Lebensmittel (Lebensmittel, die aus Grundzutaten wie Laktose, Öl, Molke und Gluten hergestellt werden. Diese Stoffe werden zwar aus Lebensmitteln extrahiert, aber in der Regel einer modernen Verarbeitung unterzogen, bei der Produkte wie gehärtete Öle, hydrolysierte Proteine und Maissirup mit hohem Fruktosegehalt entstehen. Zu dieser Gruppe gehören auch Lebensmittel, die Zusatzstoffe wie Emulgatoren, Farbstoffe und Geschmacksverstärker enthalten. Zu den Endprodukten zählen viele Fertiggerichte, Zerealien, Fabrikbrote und Pommes).
(3) Die jeweilige Gruppe, in der das Lebensmittel eingeordnet wurde, ist auf der Verpackung anzugeben. Ist ein Lebensmittel beim Verkauf nicht eingepackt, erfolgt die Kennzeichnung an der Vorrichtung, in dem das Lebensmittel angeboten wird.
(4) In allen Verkaufsstellen von Lebensmitteln ist eine Liste mit der Definition der Gruppen gut sichtbar aufzuhängen.“

Artikel II
Dieses Gesetz tritt 30 Tage nach Verkündigung im Gesetzblatt der Republik Bernamien Kraft.




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RE: Erstes Änderungsgesetz zur Änderung des Lebensmittelgesetzes (1.ÄGesLMG)

#2 von Tatjana Bont , 08.01.2022 01:16

Gibt für die Dauer ihres Redebeitrags die Sitzungseitung an ihren Stellvertreter Hans Zehner ab.

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
in meiner Eigenschaft als Ministerin für Wirtschaft, Landwirtschaft, Fischerei, Arbeit und Sozialordnung darfr ich Ihnen heute das erste Änderungsgesetz zum Lebensmittelgesetz vorstellen.
Das vorliegende Gesetz soll der Transparenz bei der Kaufentscheidung von Lebensmitteln dienen. Mit der bereits bestehenden Kennzeichungspflicht von Lebensmitteln bezüglich Fett, Salz und Zucker, ist diese zweite Kennzeichnung eine weitere Hilfe für die Verbraucher, sich verantwortungsbewusst verhalten zu können. Denn eines muss klar sein: wer nicht über die erforderlichen Informationen verfügt, der kann auch nicht beurteilen, ob ein Lebensmittel seiner Gesundheit schadet oder nutzt.
Aus diesem GBrund bitte ich um Ihre Zustimmung.


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RE: Erstes Änderungsgesetz zur Änderung des Lebensmittelgesetzes (1.ÄGesLMG)

#3 von Hans Zehner , 08.01.2022 22:58

Gibt die Sitzungsleitung zurück an die Präsidentin.

Frau Präsidentin, werte Kollegen,
die sozialdemokratische wird dem Gesetzentwurf zustimmen.
Es ist außerordentlich wichtig, unsere Mitbürger zu einer gesunden Ernährung zu ermutigen, ohne ihnen unnötige Vorschriften zu machen. Überzeugung kann aber nur durch Aufklärung, Aufklärung nur durch Information bewerkstelligt werden. Dieses Änderungsgesetz gibt hierfür die Grundlage.

 
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RE: Erstes Änderungsgesetz zur Änderung des Lebensmittelgesetzes (1.ÄGesLMG)

#4 von Tatjana Bont , 12.01.2022 17:03

Gibt es weitere Wortmeldungen?


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RE: Erstes Änderungsgesetz zur Änderung des Lebensmittelgesetzes (1.ÄGesLMG)

#5 von Tatjana Bont , 12.01.2022 23:13

Wie ich sehe, ist dies nicht der Fall. Wir kommen zur Abstimmung:
Stimmen Sie dem voriiegenden Entwurf zu?
Bitte stimmen Sie mit "Ja", um dem Entwurf zuzustimmen,
mit "Nein", um dem Entwurf die Zustimmung zu verweigern und
mit "Enthaltung", um sich aktiv der Stimme zu enthalten.
Die Abstimmung beginnt jetzt.


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RE: Erstes Änderungsgesetz zur Änderung des Lebensmittelgesetzes (1.ÄGesLMG)

#6 von Tatjana Bont , 12.01.2022 23:13

Ja.


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RE: Erstes Änderungsgesetz zur Änderung des Lebensmittelgesetzes (1.ÄGesLMG)

#7 von Johannes Kleven , 12.01.2022 23:39

Ja.


 
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#8 von Michael Heen , 12.01.2022 23:39

Ja.

 
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RE: Erstes Änderungsgesetz zur Änderung des Lebensmittelgesetzes (1.ÄGesLMG)

#9 von Klaus Platzner , 13.01.2022 20:58

Ja

 
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RE: Erstes Änderungsgesetz zur Änderung des Lebensmittelgesetzes (1.ÄGesLMG)

#10 von Ferdinand Dedinger , 13.01.2022 20:59

Ja

 
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RE: Erstes Änderungsgesetz zur Änderung des Lebensmittelgesetzes (1.ÄGesLMG)

#11 von Franz Sperling , 13.01.2022 23:29

Ja

 
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RE: Erstes Änderungsgesetz zur Änderung des Lebensmittelgesetzes (1.ÄGesLMG)

#12 von Hans Zehner , 13.01.2022 23:29

Ja.

 
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RE: Erstes Änderungsgesetz zur Änderung des Lebensmittelgesetzes (1.ÄGesLMG)

#13 von Tatjana Bont , 14.01.2022 00:06

Ich beende die Abstimmung.
An der Abstimmung teilgenommen ahben alle Mitglieder der Volksversammlung.
Ich stelle fest, dass die Gesetzesvorlage einstimmig angenommen wurde.
Ich schließe die Sitzung.


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