RE: Landgut Dortjenhof

#16 von Helen Bont , 04.05.2022 18:02

Kein Problem, Exzellenzen. Wir fahren also fort mit Tagesordnungspunkt 4 "Aktionsplan Innovation und Beschäftigung".
Ich erlaube mir Ihnen, den folgenden Entwurf zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Hintergedanke dieses Aktionsplanes ist, dass durch eine Förderung von Forschung, Technologie und Wissenschaft und eine schnelle Umsetzung in der Realwirtschaft neue Impulse für Beschäftigung, Wohlstand und Innovation auslösen kann, von der alle beteiligten Volkswirtschaften profitieren können. Damit insbesondere Wissenschaft und Forschung auf einer guten Grundlage stehen, soll auch der Bildungsbereich gefördert werden.
Ein weiterer Hintergedanke ist, dass eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen, der damit im Zusammenhang stehende Erfahrungsaustausch und das gemeinsame Forschen zu einer Beschleunigung des technologischen und wissenschaftlichen Fortschritts beitragen kann.

Da das Ganze auch finanziert werden muss, wurde eine Finanzierung vorgeschlagen, die sich an der volkswirtschaftlichen Stärke der beteiligten Staaten orientiert, ausgedrückt in Fuchsmark, der TRANORA-Leitwährung.

Bitte berücksichtigen, dass diese Vorlage lediglich eine Diskussionsvorlage, und nichts in Stein gemeißelt ist. Ich bitte daher um Ihre aufrichtige Meinung zu dieser Initiative und freue mich auf Ihre Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge.


Zitat

Aktionsplan Innovation und Beschäftigung

Präambel
Die Regierungen der Mitgliedsstaaten des Transnordanikrates,
EINGEDENK ihrer gemeinsamen Zielsetzungen, die sie in Artikel 3 des Vertrags über die Weiterentwicklung des Transnordanikrate definiert haben,
INSPIRIERT von dem Gedanken, dass eine gleichberechtigte Zusammenarbeit über Grenzen hinweg die beteiligten Völker zu mehr Wohlstand, Sicherheit und Stabilität verhelfen,
GEWILLT, ihre Kooperation untereinander zu stärken,
haben sich auf diesen Aktionsplan „Innovation und Beschäftigung“ geeinigt.

Artikel 1 Zielsetzung
Ziel dieses Aktionsplanes ist
- die Sicherung von Beschäftigung,
- Abbau von Arbeitslosigkeit,
- Förderung eines hohen Bildungsniveaus,
- Stärkung von Wissenschaft, Forschung und Technologieentwicklung,
- Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft, Forschung und Technologieentwicklung auf der einen und Industrie, Land-, Forst-, Fischereiwirtschaft und Dienstleistungsbranchen auf der anderen Seite,
- Ausbau der öffentlichen Infrastruktur
und
- Steigerung der volkswirtschaftlichen Produktivität durch:
-- den Einsatz neuer Technologien und Organisationskonzepte,
-- permanente Erneuerung von Produktion und Dienstleistungen, um Nachfrage und Wachstum anzuregen.

Artikel 2 Förderung von Wissenschaft, Forschung und Technologieentwicklung
(1) Die Universitäten und Forschungseinrichtungen in den TRANORA-Staaten werden ermutigt,
- Kooperationen untereinander einzugehen und
- den Technologie- und Innovationstransfer auf die Wirtschaft zu forcieren.
(2) Hierzu wird bei der TRANORA-Investitionsbank ein TRANORA-Innovationsfördertopf „Innovation und Fortschritt“ für die Zeit bis 31.12.2026 mit einem Volumen von 5 Milliarden Fuchsmark aufgelegt.
(3) Gefördert werden:
- Kooperationen zwischen Universitäten und Forschungseinrichtungen,
- die Umsetzung von Innovationen in der Wirtschaft,
- die Implementierung neuer innovativer Produktionsprozesse
bis zu einer Höhe von maximal 10 Millionen Fuchsmark pro Projekt jährlich gemäß einer vom Hohen Sekretär implementierten Vergaberichtlinie.
(4) Der TRANORA-Innovationsfördertopf „Innovation und Fortschritt“ wird finanziert zu:
- 40% vom Freistaat Fuchsen,
- 30% vom Königreich Freesland und zu
- 30% von der Republik Bernamien.

Artikel 3 Ausbau der gemeinsamen Infrastruktur
(1) Infrastruktur im Sinne dieses Aktionsplans ist insbesondere:
- Straßen, Eisenbahnstrecken, Wasserwege, Häfen, Flughäfen,
- Einrichtungen der Telekommunikation einschließlich Satelliten und Einrichtungen zu ihrer Bedienung,
- Gebäude, in denen Bildungs- und Forschungseinrichtungen untergebracht sind,
- Stromnetze und ihre Einrichtungen,
- Elektrizitätswerke einschließlich Solar-, Biogas-, Wind- und Wasserkraftanlagen,
- Anlagen zur Herstellung von Wasserstoff,
- Wasserentsalzungsanlagen,
- Ölraffinerien, Erdölspeicher, Gasspeicher,
- Staudämme,
- Trinkwasserleitungen, Trinkwasserspeicher, Kläranlagen oder
- Krankenhäuser, Feuerwehrwachen, Polizeiwachen, Rettungsdienste, Zivilschutzeinrichtungen.
(2) Hierzu wird bei der TRANORA-Investitionsbank ein TRANORA-Infrastrukturfördertopf „Infrastruktur 26“ für die Zeit bis 31.12.2026 mit einem Volumen von 50 Milliarden Fuchsmark aufgelegt.
(3) Gefördert werden Projekte zum Erhalt, Aus- oder Neubau von Infrastruktur bis zu einer Höhe von maximal 150 Millionen Fuchsmark pro Projekt gemäß einer vom Hohen Sekretär implementierten Vergaberichtlinie.
(4) Der TRANORA-Innovationsfördertopf „Innovation und Fortschritt“ wird finanziert zu:
- 40% vom Freistaat Fuchsen,
- 30% vom Königreich Freesland und zu
- 30% von der Republik Bernamien.

Artikel 4 Vergabe von Fördermittel
Die Vergabe von Fördermitteln aus dem -Innovationsfördertopf „Innovation und Fortschritt“ und dem TRANORA-Infrastrukturfördertopf „Infrastruktur 26“ ist auf Unternehmen, Universitäten und Forschungseinrichtungen beschränkt, deren Geschäftsführung ihren Sitz in einem der TRANORA-Mitgliedsstaaten hat und die in einem der TRANORA-Mitgliedsstaaten steuerpflichtig sind.

Artikel 5 Schlussbestimmungen
(1) Mit der Auszahlung beantragter Fördermittel kann begonnen werden sobald der Hohe Sekretär die Vergaberichtlinien veröffentlicht hat und die Einzahlungen in die Förderfonds erfolgte.
(2) Dieser Aktionsplan tritt eine Woche nach Annahme durch den TRANORA-Rat und Ratifikation durch alle TRANORA-Mitgliedsstaaten in Kraft.
(3) Auszahlungen aus den Förderfonds können nur soweit vorgenommen werden, als die vorhandenen Fördersummen nicht den jeweiligen Wert von 5 Fuchsmark unterschritten haben.
(4) Anträge auf Auszahlung von Fördermitteln können bis einschließlich 11. Dezember 2026 gestellt werden.

Idenbergen, den



Für die Republik Bernamien



Für das Königreich Freesland



Für den Freistaat Fuchsen



 
Helen Bont
Beiträge: 200
Registriert am: 16.07.2021


RE: Landgut Dortjenhof

#17 von Anton Kurtz , 04.05.2022 18:24

Der Vorschlag ist wirklich sehr interessant und begrüßenswert, zumal er den TRANORA mit Leben erfüllt und konkret wird. Die angestrebte grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Wissenschaft und Forschung hat in der Tat das Potenzial dazu beizutragen, dass innerhalb des TRANORA eine Forschungs- und Wissenschaftscommunitiy entsteht, die auch über dieses Programm hinaus Bestand haben kann.
Wenn man sich den Zeitraum und die Liste der möglichen förderungswürdigen Projekte ansieht, den dieser Aktionsplan dauern und umfassen soll, so erscheinen mir auch die geplanten 50 Mrd. FM angemessen zu sein. Dies gilt auch bezüglich der ZIelsetzung.

 
Anton Kurtz
Beiträge: 13
Registriert am: 20.12.2021


RE: Landgut Dortjenhof

#18 von Jan van Steen , 05.05.2022 22:53

Der vorgelegte Entwurf findet meine Zustimmung. Insbesondere die in Artikel 4 vorgenommene Einschränkung halte ich für dringend geboten.
Ich teile zudem die Auffassung von Hofkanzler Kurtz, dass durch dieses Programm der Zusammenhalt zwischen den TRANORA-Mitgliedsstaaten und ihren Völkern gestärkt wird.


 
Jan van Steen
Beiträge: 14
Registriert am: 21.09.2021


RE: Landgut Dortjenhof

#19 von Helen Bont , 12.05.2022 14:40

*so* Entschuldigt bitte die lange Verzögerung meinerseits, aber irgendwie kam ich nicht dazu hier aufzukreizen. *so*

Ich danke Ihnen für Ihre Erklärungen. Kann ich davon ausgehen, dass wir bezüglich dieses Tagesordnungspunktes einen Konsens erzielt haben oder gibt es Ihrerseits noch Anmerkungen oder Änderungsvorschläge?

 
Helen Bont
Beiträge: 200
Registriert am: 16.07.2021


RE: Landgut Dortjenhof

#20 von Anton Kurtz , 15.05.2022 09:18

Aus meiner Sicht, ja.

 
Anton Kurtz
Beiträge: 13
Registriert am: 20.12.2021


RE: Landgut Dortjenhof

#21 von Jan van Steen , 16.05.2022 22:08

Für das Königreich Freesland kann ich ebenfalls erklären, dass wir in diesem Punkt einen Konsens erreicht haben.


 
Jan van Steen
Beiträge: 14
Registriert am: 21.09.2021


RE: Landgut Dortjenhof

#22 von Helen Bont , 22.05.2022 20:20

Es freut mich sehr feststellen zu dürfen, dass wir beim Tqagesordnungspunkt 3 einen Konsens erzielen konnten.
Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 4: Beratung und Beschlussfassung über den "Aktionsplan Kultur '27":

Zitat

Aktionsplan „Kultur 27“
Präambel
Die Regierungen der Mitgliedsstaaten des Transnordanikrates,
EINGEDENK ihrer gemeinsamen Zielsetzungen, die sie in Artikel 3 des Vertrags über die Weiterentwicklung des Transnordanikrate definiert haben,
INSPIRIERT von dem Gedanken, dass eine gleichberechtigte Zusammenarbeit über Grenzen hinweg die beteiligten Völker zu mehr Wohlstand, Sicherheit und Stabilität verhelfen,
GEWILLT, ihre Kooperation untereinander zu stärken,
haben sich auf diesen Aktionsplan „Kultur 27“ geeinigt.

Artikel 1 Zielsetzung
Ziel dieses Aktionsplanes „Kultur 27“ ist
01. die Unterstützung von intensiven grenzüberschreitenden Kooperationsprojekten zwischen verschiedenen Kultureinrichtungen;
02 die Einrichtung von TRANORA-Kulturplattformen in Form von Zusammenschlüssen mehrerer Kultureinrichtungen, die in einem gemeinsamen Programm aufstrebende künstlerische Talente unterstützen, fördern und einem breiten Publikum vorstellen;
03. die Einrichtung von TRANORA-Kulturnetzwerken, die als Verband jeweils eine Kultursparte vertreten und die Vernetzung und den Kapazitätsaufbau innerhalb ihres Bereichs unterstützen;
04. die Einrichtung eines Literarischen Übersetzungsamtes mit dem Ziel der TRANORA-weiten Verbreitung literarischer Werke von Autoren aus den TRANORA-Mitgliedsstaaten;
05. die Einrichtung einer TRANORA-Filmförderagentur, mit deren Hilfe die Produktion anspruchsvoller Filme innerhalb der TRANORA-Mitgliedsländer finanziell gefördert werden soll;
06. die Einrichtung eines Kulturförderfonds, mit deren Hilfe alle Kunstbereiche, die nicht zur Filmsparte gehören, gefördert werden sollen, einschließlich der Ausbildung junger Künstler.

Artikel 2 Zielerreichung
(1) Zur Erreichung der Ziele dieses Aktionsplans wird bei der TRANORA-Investitionsbank ein TRANORA-Innovationsfördertopf „Kultur 26“ für die Zeit bis 31.12.2026 mit einem Volumen von 5 Milliarden Fuchsmark aufgelegt.
(3) Gefördert werden die in Artikel 1 genannten Projekte bis zu einer Höhe von maximal 200.000,00 Fuchsmark pro Projekt jährlich gemäß einer vom Hohen Sekretär implementierten Vergaberichtlinie.
(4) Der TRANORA-Innovationsfördertopf „Innovation und Fortschritt“ wird finanziert zu:
- 40% vom Freistaat Fuchsen,
- 30% vom Königreich Freesland und zu
- 30% von der Republik Bernamien.

Artikel 5 Schlussbestimmungen
(1) Mit der Auszahlung beantragter Fördermittel kann begonnen werden sobald der Hohe Sekretär die Vergaberichtlinien veröffentlicht hat und die Einzahlungen in die Förderfonds erfolgte.
(2) Dieser Aktionsplan tritt eine Woche nach Annahme durch den TRANORA-Rat und Ratifikation durch alle TRANORA-Mitgliedsstaaten in Kraft.
(3) Auszahlungen aus den Förderfonds können nur soweit vorgenommen werden, als die vorhandenen Fördersummen nicht den jeweiligen Wert von 5 Fuchsmark unterschritten haben.
(4) Anträge auf Auszahlung von Fördermitteln können bis einschließlich 11. Dezember 2026 gestellt werden.




Liebe Kollegen,
mit dem vorliegenden Aktionsplan "Kultur '27" soll die Kultur in denTRANORA-Mitgledsstaaten und die kulturelle Zusammenarbeit zwischen ihnen gestärkt werden. Hierfür werden verschiedene Instrumente vorgeschlagen, von denen man ausgehen kann, dass sie die genannten Ziele fördern werden. Auch hier wird eine gemeinsame Finanzierung im Verhältnis 4:3:3 vorgeschlagen.
Ich erlaube mir auch hier darauf hinzuweisen, dass der Text lediglich ein Vorschlag und nicht in Stein gemeißelt ist.

 
Helen Bont
Beiträge: 200
Registriert am: 16.07.2021


RE: Landgut Dortjenhof

#23 von Anton Kurtz , 02.06.2022 00:13

Frau Staatspräsidentin,
Herr Premierminister,
für den Freistaat Fuchsen kann ich die Annahme dieses Aktionsplans "Kultur 27" erklären.

Die Regierung des Freistaates Fuchsen begrüßt diesen Aktionsplan als einen wichtigen Schritt, unsere Völker durch Kulturaustausch einander näher zu bringen und so die Freundschaft zwischen unseren Staaten zu stärken.

 
Anton Kurtz
Beiträge: 13
Registriert am: 20.12.2021


RE: Landgut Dortjenhof

#24 von Jan van Steen , 07.06.2022 12:17

Auch das Königreich Freesland erklärt sich einverstanden mit dem Aktionsplan "Kultur 27".

Es stellt unserer Einschätzung nach einen innovativen Ansatz dar, die Völker einander näher zu bringen, indem das kulturelle Verständnis und die Kultur der jeweils anderen Nationen der eigenen nahegebracht werden.


 
Jan van Steen
Beiträge: 14
Registriert am: 21.09.2021


RE: Landgut Dortjenhof

#25 von Helen Bont , 09.06.2022 22:35

Werte Kollegen, ich danke Ihnen, dass Sie im Namen Ihrer Länder Zustimmung signalisiert haben.
Gibt es Widerspruch dagegen, wenn ich in diesem Tagesordnungspunkt Konsens feststelle?

 
Helen Bont
Beiträge: 200
Registriert am: 16.07.2021


RE: Landgut Dortjenhof

#26 von Jan van Steen , 12.06.2022 09:14

Nein, kein Widerspruch von meiner Seite.


 
Jan van Steen
Beiträge: 14
Registriert am: 21.09.2021


RE: Landgut Dortjenhof

#27 von Anton Kurtz , 24.06.2022 19:04

Nach eingehender Prûfung stimmt Fuchsen ebenfalls zu.

 
Anton Kurtz
Beiträge: 13
Registriert am: 20.12.2021


RE: Landgut Dortjenhof

#28 von Helen Bont , 28.07.2022 00:29

Das ist sehr erfreulich. Ich stelle also fest, das wir zum Aktionsplan "Kultur 27" einen Konsens erzielen konnten.

 
Helen Bont
Beiträge: 200
Registriert am: 16.07.2021


RE: Landgut Dortjenhof

#29 von Helen Bont , 07.08.2022 22:28

Werte Kollegen, wir kommen nun zum Tagesordnungspunkt Nummer 5: "Aktionsplan Öko '27"

Zitat

TRANORA-Aktionsplan „Öko 27“

Präambel
Die Regierungen der Mitgliedsstaaten des Transnordanikrates,
EINGEDENK ihrer gemeinsamen Zielsetzungen, die sie in Artikel 3 des Vertrags über die Weiterentwicklung des Transnordanikrate definiert haben,
INSPIRIERT von dem Gedanken, dass eine gleichberechtigte Zusammenarbeit über Grenzen hinweg die beteiligten Völker zu mehr Wohlstand, Sicherheit und Stabilität verhelfen,
GEWILLT, ihre Kooperation untereinander zu stärken,
haben sich auf diesen Aktionsplan „Ökologie 27“ geeinigt.

Artikel 1 Zielsetzung
Die Regierungen der TRANORA-Mitgliedsstaaten wollen mit diesem
Aktionsplan, insbesondere durch die Etablierung von umweltfreundlichen und innovativen Produkten, Produktionsverfahren und Dienstleistungen, den Umwelt-, Tier- und Klimaschutz fördern.

Artikel 2 Teilprogramme
(1) Um die in Artikel 1 genannten Ziele zu erreichen werden folgende Teilprogramme eingerichtet:
01. Naturschutz und Biodiversität;
02. Müllvermeidung, Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität;
03. Klimaschutz, Energieeffizienz und Energieeinsparung;
04. Grundwasser- und Gewässerschutz;
05. Nachhaltige Forst-, Land- und Fischereiwirtschaft;
06. Ausbau der erneuerbaren Energien;
07. Öffentlicher Nah- und Fernverkehr;
08. Nachhaltige Produktionsverfahren in der Industrie;
09. Nachhaltige Dienstleistungswirtschaft.

Artikel 3 Umsetzung
(1) Der Hohe Sekretär wird beauftragt, für jedes Teilprogramm konkrete Ziele, Vorgaben, Umsetzungsvorschläge und Finanzrahmen zu erarbeiten, die vom TRANORA-Rat auf seiner nächsten Tagung beraten und verabschiedet werden sollen.
(2) Die Regierungen der TRANORA-Mitgliedsstaaten erklären sich grundsätzlich bereit, die notwendigen finanziellen Mittel zur Verfügung zu stellen, um die Implementierung dieser Teilprogramme, soweit erforderlich, finanziell abzusichern und insbesondere unnötige Härten für Wirtschaft und Privathaushalte zu vermeiden.

Artikel 4 Schlussbestimmungen
(1) Mit der Auszahlung beantragter Fördermittel kann begonnen werden sobald der Hohe Sekretär die Vergaberichtlinien veröffentlicht hat und die Einzahlungen in die Förderfonds erfolgte.
(2) Dieser Aktionsplan tritt eine Woche nach Annahme durch den TRANORA-Rat und Ratifikation durch alle TRANORA-Mitgliedsstaaten in Kraft.
(3) Auszahlungen aus den Förderfonds können nur soweit vorgenommen werden, als die vorhandenen Fördersummen nicht den jeweiligen Wert von 5 Fuchsmark unterschritten haben.
(4) Anträge auf Auszahlung von Fördermitteln können bis einschließlich 11. Dezember 2026 gestellt werden.

Idenbergen, den



Für die Republik Bernamien



Für das Königreich Freesland



Für den Freistaat Fuchsen




 
Helen Bont
Beiträge: 200
Registriert am: 16.07.2021


RE: Landgut Dortjenhof

#30 von Helen Bont , 07.08.2022 22:32

Werte Kollegen,
vor uns liegt der Aktionsplan "Öko 27", mit dessen Hilfe der grenzüberschreitende Natur- und Artenschutz gestärkt werden soll. Hierbei ist vorgesehen, den einzelnen Mitgliedsstaaten so viel Spielraum wie möglich bei den Projekten des Natur- und Artenschutzes zu gewähren, wobei natürlich das erklärte Ziel des Natur- und Artenschutzes nicht verwässert werden darf. Aus diesem Grund wurde dem Hohen Sekretär auch eine Prüfungsaufgabe zugewiesen.

 
Helen Bont
Beiträge: 200
Registriert am: 16.07.2021


   

Bürgerbüro von Helen Bont
Eiscafé "Sonnenschein"

Xobor Einfach ein eigenes Xobor Forum erstellen
Datenschutz