Kein Problem, Exzellenzen. Wir fahren also fort mit Tagesordnungspunkt 4 "Aktionsplan Innovation und Beschäftigung".
Ich erlaube mir Ihnen, den folgenden Entwurf zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Hintergedanke dieses Aktionsplanes ist, dass durch eine Förderung von Forschung, Technologie und Wissenschaft und eine schnelle Umsetzung in der Realwirtschaft neue Impulse für Beschäftigung, Wohlstand und Innovation auslösen kann, von der alle beteiligten Volkswirtschaften profitieren können. Damit insbesondere Wissenschaft und Forschung auf einer guten Grundlage stehen, soll auch der Bildungsbereich gefördert werden.
Ein weiterer Hintergedanke ist, dass eine grenzüberschreitende Zusammenarbeit der Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen, der damit im Zusammenhang stehende Erfahrungsaustausch und das gemeinsame Forschen zu einer Beschleunigung des technologischen und wissenschaftlichen Fortschritts beitragen kann.
Da das Ganze auch finanziert werden muss, wurde eine Finanzierung vorgeschlagen, die sich an der volkswirtschaftlichen Stärke der beteiligten Staaten orientiert, ausgedrückt in Fuchsmark, der TRANORA-Leitwährung.
Bitte berücksichtigen, dass diese Vorlage lediglich eine Diskussionsvorlage, und nichts in Stein gemeißelt ist. Ich bitte daher um Ihre aufrichtige Meinung zu dieser Initiative und freue mich auf Ihre Änderungs- oder Ergänzungsvorschläge.
Zitat
Aktionsplan Innovation und Beschäftigung
Präambel
Die Regierungen der Mitgliedsstaaten des Transnordanikrates,
EINGEDENK ihrer gemeinsamen Zielsetzungen, die sie in Artikel 3 des Vertrags über die Weiterentwicklung des Transnordanikrate definiert haben,
INSPIRIERT von dem Gedanken, dass eine gleichberechtigte Zusammenarbeit über Grenzen hinweg die beteiligten Völker zu mehr Wohlstand, Sicherheit und Stabilität verhelfen,
GEWILLT, ihre Kooperation untereinander zu stärken,
haben sich auf diesen Aktionsplan „Innovation und Beschäftigung“ geeinigt.
Artikel 1 Zielsetzung
Ziel dieses Aktionsplanes ist
- die Sicherung von Beschäftigung,
- Abbau von Arbeitslosigkeit,
- Förderung eines hohen Bildungsniveaus,
- Stärkung von Wissenschaft, Forschung und Technologieentwicklung,
- Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Wissenschaft, Forschung und Technologieentwicklung auf der einen und Industrie, Land-, Forst-, Fischereiwirtschaft und Dienstleistungsbranchen auf der anderen Seite,
- Ausbau der öffentlichen Infrastruktur
und
- Steigerung der volkswirtschaftlichen Produktivität durch:
-- den Einsatz neuer Technologien und Organisationskonzepte,
-- permanente Erneuerung von Produktion und Dienstleistungen, um Nachfrage und Wachstum anzuregen.
Artikel 2 Förderung von Wissenschaft, Forschung und Technologieentwicklung
(1) Die Universitäten und Forschungseinrichtungen in den TRANORA-Staaten werden ermutigt,
- Kooperationen untereinander einzugehen und
- den Technologie- und Innovationstransfer auf die Wirtschaft zu forcieren.
(2) Hierzu wird bei der TRANORA-Investitionsbank ein TRANORA-Innovationsfördertopf „Innovation und Fortschritt“ für die Zeit bis 31.12.2026 mit einem Volumen von 5 Milliarden Fuchsmark aufgelegt.
(3) Gefördert werden:
- Kooperationen zwischen Universitäten und Forschungseinrichtungen,
- die Umsetzung von Innovationen in der Wirtschaft,
- die Implementierung neuer innovativer Produktionsprozesse
bis zu einer Höhe von maximal 10 Millionen Fuchsmark pro Projekt jährlich gemäß einer vom Hohen Sekretär implementierten Vergaberichtlinie.
(4) Der TRANORA-Innovationsfördertopf „Innovation und Fortschritt“ wird finanziert zu:
- 40% vom Freistaat Fuchsen,
- 30% vom Königreich Freesland und zu
- 30% von der Republik Bernamien.
Artikel 3 Ausbau der gemeinsamen Infrastruktur
(1) Infrastruktur im Sinne dieses Aktionsplans ist insbesondere:
- Straßen, Eisenbahnstrecken, Wasserwege, Häfen, Flughäfen,
- Einrichtungen der Telekommunikation einschließlich Satelliten und Einrichtungen zu ihrer Bedienung,
- Gebäude, in denen Bildungs- und Forschungseinrichtungen untergebracht sind,
- Stromnetze und ihre Einrichtungen,
- Elektrizitätswerke einschließlich Solar-, Biogas-, Wind- und Wasserkraftanlagen,
- Anlagen zur Herstellung von Wasserstoff,
- Wasserentsalzungsanlagen,
- Ölraffinerien, Erdölspeicher, Gasspeicher,
- Staudämme,
- Trinkwasserleitungen, Trinkwasserspeicher, Kläranlagen oder
- Krankenhäuser, Feuerwehrwachen, Polizeiwachen, Rettungsdienste, Zivilschutzeinrichtungen.
(2) Hierzu wird bei der TRANORA-Investitionsbank ein TRANORA-Infrastrukturfördertopf „Infrastruktur 26“ für die Zeit bis 31.12.2026 mit einem Volumen von 50 Milliarden Fuchsmark aufgelegt.
(3) Gefördert werden Projekte zum Erhalt, Aus- oder Neubau von Infrastruktur bis zu einer Höhe von maximal 150 Millionen Fuchsmark pro Projekt gemäß einer vom Hohen Sekretär implementierten Vergaberichtlinie.
(4) Der TRANORA-Innovationsfördertopf „Innovation und Fortschritt“ wird finanziert zu:
- 40% vom Freistaat Fuchsen,
- 30% vom Königreich Freesland und zu
- 30% von der Republik Bernamien.
Artikel 4 Vergabe von Fördermittel
Die Vergabe von Fördermitteln aus dem -Innovationsfördertopf „Innovation und Fortschritt“ und dem TRANORA-Infrastrukturfördertopf „Infrastruktur 26“ ist auf Unternehmen, Universitäten und Forschungseinrichtungen beschränkt, deren Geschäftsführung ihren Sitz in einem der TRANORA-Mitgliedsstaaten hat und die in einem der TRANORA-Mitgliedsstaaten steuerpflichtig sind.
Artikel 5 Schlussbestimmungen
(1) Mit der Auszahlung beantragter Fördermittel kann begonnen werden sobald der Hohe Sekretär die Vergaberichtlinien veröffentlicht hat und die Einzahlungen in die Förderfonds erfolgte.
(2) Dieser Aktionsplan tritt eine Woche nach Annahme durch den TRANORA-Rat und Ratifikation durch alle TRANORA-Mitgliedsstaaten in Kraft.
(3) Auszahlungen aus den Förderfonds können nur soweit vorgenommen werden, als die vorhandenen Fördersummen nicht den jeweiligen Wert von 5 Fuchsmark unterschritten haben.
(4) Anträge auf Auszahlung von Fördermitteln können bis einschließlich 11. Dezember 2026 gestellt werden.
Idenbergen, den
Für die Republik Bernamien
Für das Königreich Freesland
Für den Freistaat Fuchsen