Arzneimittelgesetz/AMG)

#1 von Tatjana Bont , 22.11.2021 13:33

Die Regierung beantragte Beratung und Beschlussfassung zu folgendem Gesetzentwurf. Ich erteile einem Vertreter der Regierung das Wort, anschließend ist die Beratung eröffnet.

Zitat

Gesetz zur Regulierung von Produktion und Handel von Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel
(Arzneimittelgesetz/AMG)

§ 1 Definition
(1) Ein Arzneimittel ist ein Stoff oder eine Stoffzusammensetzung, der bzw. die zur Heilung oder zur Verhütung menschlicher oder tierischer Krankheiten bestimmt ist oder sich zur Beeinflussung physiologischer Funktionen eignet oder eine medizinische Diagnose ermöglicht.
(2) Nahrungsergänzungsmittel sind Stoffe oder Stoffzusammensetzungen zur ergänzenden Versorgung des menschlichen Stoffwechsels mit bestimmten Nährstoffen wie Vitaminen oder Mineralstoffen.
(3) Stoffe im Sinne dieses Gesetzes sind:
1. chemische Elemente und chemische Verbindungen sowie deren natürlich vorkommende Gemische und Lösungen,
2. Pflanzen, Pflanzenteile, Pflanzenbestandteile, Algen, Pilze und Flechten in bearbeitetem oder unbearbeitetem Zustand,
3. Tierkörper, auch lebender Tiere, sowie Körperteile, -bestandteile und Stoffwechselprodukte von Mensch oder Tier in bearbeitetem oder
unbearbeitetem Zustand,
4. Mikroorganismen einschließlich Viren sowie deren Bestandteile oder toffwechselprodukte.

§ 2 Zulassung
(1) Arzneimittel und Nahrungsergänzungsmittel, die im Hoheitsgebiet der Republik Bernamien in Verkehr gebracht werden, bedürfen der vorherigen Zulassung.
(2) Zulassungsbehörde ist das für Gesundheit zuständige Ministerium, in dessen Vertretung durch die Staatskanzlei des Premierministers.
(3) Die Zulassungsbehörde kann per Rechtsverordnung die Voraussetzungen
für eine Arznei- oder Nahrungsergänzungsmittelzulassung festlegen.

§ 3 Importverbot
(1) Arzneimittel und Nahrungsmittelergänzungsmittel, die nicht durch die Zulassungsbehörde zugelassen wurden, dürfen nicht in das Hoheitsgebiet der Republik Bernamien eingeführt werden.
(2) Nicht zugelassene Arzneimittel und Nahrungergänzungssmittel sind von der Polizei oder dem Zoll zu beschlagnahmen und zu vernichten. Eine Entschädigung erfolgt nicht.

§ 4 Verbot bedenklicher Arzneimittel
(1) Es ist verboten, bedenkliche Arzneimittel in den Verkehr zu bringen oder bei einem anderen Menschen anzuwenden.
(2) Bedenklich sind Arzneimittel, bei denen nach dem jeweiligen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse der begründete Verdacht besteht, dass sie bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen haben, die über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgehen.
(3) Bedenkliche Arzneimittel sind von der Polizei zu beschlagnahmen und zu vernichten. Eine Entschädigung erfolgt nicht.

§ 5 Apothekenpflicht
(1) Arzneimittel dürfen nur von niedergelassenen Apothekern in Verkehr gebracht und veräußert werden.
(2) Niedergelassener Apotheker im Sinne dieses Gesetzes ist, wer als Apotheker eine Apotheke in Form eines Ladengeschäfts betreibt.

§ 6 Übergangsbestimmungen
Arzneimittel oder Nahrungsmittelergänzungsmittel, die bei Inkrafttreten dieses Gesetzes bereits auf dem Hoheitsgebiet der Republik Bernamien in produziert oder angeboten werden, können, auf Antrag, innerhalb von sechs Monaten ab Inkrafttreten dieses Gesetzes die
Zulassung beantragen. Während dieser Frist dürfen diese Arznei- und Nahrungsergänzungsmittel auf dem Hoheitsgebiet der Republik Bernamien weiter vertrieben werden.

§ 7 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt mit seiner Veröffentlichung im Gesetzblatt der Republik Bernamien in Kraft.



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RE: Arzneimittelgesetz/AMG)

#2 von Tatjana Bont , 24.11.2021 02:04

Übergibt für die Zeit ihres Redebeitrags die Sitzungsleitung an ihren 'Stellvertreter Hans Zehner.

Herr Präsident,
werte Kolleginnen und Kollegen,
Arzneimittel sollen gesund machen und Nahrungsergänzungsmittel sollen uns bei einer gesunden Ernährung unterstützen. Damit dies auch so ist, haben die Präsidentin der Republik, die Regierung und die sie tragenden Parteien sich auf ein entsprechendes Gesetz verständigt, dass Ihnen heute zur Abstimmung vorgelegt wird. Ich bitte umk Ihre Zustimmung.


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RE: Arzneimittelgesetz/AMG)

#3 von Hans Zehner , 25.11.2021 20:13

Frau Präsidentin,
gerade die Arzneimittelindustrie hat eine sehr hohe Verantwortung gegenüber unserer Bevölkerung. Sie soll Medizin herstellen ,die die Menschen gesund macht, und sie muss Medizin zu Preisen herstellen, die die Menschen auch bezahlen können.
Insbesondere was die Preisegstaltung angeht, sollten wir den Arzneimittelmarkt genau beobachten. Natürlich muss die Arznheimittelinsustrie Gewinn machen und die Entwicklungskosten wieder herinholen können. Es muss dennoch vermieden werden, dass sich in unserem Land ein Zwei- oder gar Drei-Klassen-Medizingesellschaft herausbildet, in der nur noch diejenigen eine optimale Versorgung an Arzneimitteln erfahren, die sich diese auch leisten können.
Dennoch werden wir dem Entwurf zustimmen.

 
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#4 von Tatjana Bont , 29.11.2021 00:03

Gibt es weiteren Aussprachebedarf?


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#5 von Tatjana Bont , 02.12.2021 13:29

Wie ich sehe, ist dies nicht der Fall. Wir kommen zur Abstimmung:
Stimmen Sie dem voriiegenden Entwurf zu?
Bitte stimmen Sie mit "Ja", um dem Entwurf zuzustimmen,
mit "Nein", um dem Entwurf die Zustimmung zu verweigern und
mit "Enthaltung", um sich aktiv der Stimme zu enthalten.
Die Abstimmung beginnt jetzt.


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#6 von Tatjana Bont , 02.12.2021 13:29

Ja


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#7 von Johannes Kleven , 02.12.2021 22:54

Ja


 
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#8 von Michael Heen , 02.12.2021 22:56

Ja

 
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#9 von Ferdinand Dedinger , 03.12.2021 20:39

Ja

 
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#10 von Klaus Platzner , 03.12.2021 20:47

Ja

 
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#11 von Franz Sperling , 04.12.2021 18:49

Ja

 
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#12 von Hans Zehner , 04.12.2021 18:54

Ja

 
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RE: Arzneimittelgesetz/AMG)

#13 von Tatjana Bont , 05.12.2021 00:31

Ich beende die Abstimmung.
An der Abstimmung teilgenommen ahben alle Mitglieder der Volksversammlung.
Ich stelle fest, dass die Gesetzesvorlage einstimmig angenommen wurde.
Ich schließe die Sitzung.


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