Kommunalgesetz

#1 von Tatjana Bont , 17.11.2021 14:21

Die Regierung hat Beratung und Beschlussfassung über die vorliegende Gesetzesvorlage beantragt.
Ich ertteile einem Vertreter der Regierung, anschließend ist die Beratung eröffnet:

Zitat

Kommunalgesetz (KommGes)

§ 1 Allgemeines
(1) Dieses Gesetz regelt die kommunale Selbstverwaltung in der Republik Bernamien.
(2) Sie unterstehen der Rechts-, Dienst- und Fachaufsicht des für innere Angelegenheiten zuständigen Ministers, in dessen Vertretung der Staatskanzlei des Premierministers.

§ 2 Bestandsgarantie
Die Republik Bernamien garanitert den Bestand der kommunalen
Selbstverwaltung (Gemeinden) und stattet die kommunalen Selbstverwaltungseinheiten mit ausreichend finanziellen Mitteln aus.

§ 3 Definitionen
(1) Als kommunale Selbstverwaltungseinheiten gelten:
a. Dörfer,
b. Städte,
c. Landkreise
(2) Als Dörfer gelten Gemeinden mit weniger als 50.000 Einwohner.
(3) Als Städte gelten Gemeinden mit mindestens 50.000 Einwohnern.
(4) Durch Unionsgesetz können Gemeinden zu Landkreisen zusammengefasst werden.

§ 4 Selbstverwaltung
(1) Die Gemeinden sind ermächtigt, innerhalb der gesetzlichen
Bestimmungen der Republik Bernamien ihre Selbstverwaltung
durch Satzung zu regeln.
(2) Die kommunale Selbstverwaltung umfasst:
a. Bestellung der Kommunalbediensteten und Ausübung der Diensthoheit;
b. örtliches Veranstaltungswesen;
c. Verwaltung der Verkehrsflächen der Kommune;
d. Flurschutzwesen, Umwelt-, Tier- und Gewässerschutz;
e. das Forstwesen;
f. örtliches Marktwesen;
g. örtliches Bauwesen, örtliche Ordnungspolizei, Brandbekämpfung,
h. die örtliche Raumplanung;
i. örtliche Denkmalpflege;
j. Schutz örtlichen Kulturgutes und Brauchtums;
i. die Instandsetzung der Landstraßen;
k. Bau und Instandsetzung der sonstigen Straßen und Wege, ausgenommen die Auotbahnen;
l. die öffentlichen Verkehrsmittel innerhalb der Gemeinden mit Ausnahme des Fernschienenverkehrs
m. die Müllentsorgung
n. die Telekommunikationsinfrastruktur
o. das öffentliche Gesundheitswesen
p. die Wasser- und Stromversorgung
q. die sonstige Daseinsvorsorge, sofern nicht ein Unionsgesetz eine gegenteilige Regelung trifft
r. das Bauwesen und die Raumplanung.
(3) Durch ein Unionsgesetz können weitere Zuständigkeitsgebiete übertragen werden.
(4) Die Gemeinde kann Beamte zum Vollzug von Kommunalrecht beschäftigen. Diese Beamten können einheitlich uniformiert werden.
(5) Die Beamten der Gemeinde werden auf Antrag des Gemeindeoberhauptes
vom Premierminister ernannt

$ 5 Gemeindeoberhaupt
(1)Das Gemeindeoberhaupt
- eines Dorfes ist der Bürgermeister,
- einer Stadt ist der Oberbürgermeister,
- eines Landeskreises ist der Oberlandrat
(2) Das Gemeindeoberhaupt ist Verwalter, Gestalter und Repräsentant
einer Gemeinde. Er repräsentiert die Gemeinde nach Innen und Außen.
(3) Die Amtszeit dauert 6 Monate.
(4) Eine Wiederwahl bzw. erneute Ernennung gemäß ist zulässig.
(5) Auf Antrag des Gemeindeoberhauptes kann der Premierminister ein Vize-Gemeindeoberhaupt ernennen.

§ 6 Gemeinderegierung
(1) Das Gemeindeoberhaupt kann zu seiner Unterstützung eine Gemeinderegierung bilden.
(2) Die Mitglieder der Gemeinderegierung
a. in den Dörfern tragen die Bezeichnung "Ortsrat",
b. in den Städten tragen die Bezeichnung "Senator",
c. in den Landkreisen tragen die Bezeichnung "Landrat".
(3) Die Mitglieder der Gemeinderegierung werden vom Gemeindeoberhaupt ernannt.

§ 7 Parlament
(1) Das Parlament in den Gemeinden ist die Gemeindeversammlung
(2) Mitglied in der Gemeindeversammlung ist jeder Staatsbürger Bernamiens, der seinen Hauptwohnsitz in der betreffenden Gemeinde hat.
(3) Die Leitung der Gemeindeversammlung liegt beim Gemeindeoberhaupt oder seinem Stellvertreter.

§ 8 Wahl des Gemeindeoberhaupts
(1) In Gemeinde mit mehr als 2 bernamischen Staatsbürgern wird das Gemeindeoberhaupt durch Wahl bestimmt.
(2) In Gemeinden mit weniger als 2 Unionsbürgern wird das Gemeindeoberhaupt auf Antrag vom Premierminister ernannt.
(3) Die Wahl unter gleichen und freien Bedingungen statt. Aktiv und passiv wahlberechtigt ist jeder bernamische Staatsbürger, der am Tag der Wahl seit sieben Tagen in der betreffenden
Gemeinde wohnt.
(4) Wahlleiter ist der Direktor der Nationalen Wahlkommission Bernamiens, oder eine von ihm dazu bestimmte Person.
(5) Die Wahl dauert fünf Tage.
(6) Gewählt ist, wer die einfache Mehrheit erhält. Der Gewählte wird vom Premierminister ernannt
(7) Bei Stimmengleichheit entscheidet findet eine Stichwahl statt. Findet in der Stichwahl keiner der beiden Kandidaten eine Mehrheit, kann der Premierminister eine weitere Stichwahl anordnen oder einen der beiden Kandidaten ernennen.
(8) Jedes gewählte Gemeindeoberhaupt legt bei Amtsantritt den folgenden
Eid ab: " In der Gegenwart Gottes, und vor dem bernamischen Volke schwöre ich, der einen und unteilbaren demokratischen Republik treu zu bleiben, und alle Pflichten zu erfüllen, welche die Verfassung und die Gesetze des Landes mir auferlegen." Der Eid darf ohne
Gottesbezug geleistet werden.

§ 9 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am Tag seiner Verkündigung im Gesetzblatt der Republik Bernamien in Kraft.



Präsidentin der Volksversammlung

 
Tatjana Bont
Beiträge: 167
Registriert am: 16.07.2021


RE: Kommunalgesetz

#2 von Klaus Platzner , 17.11.2021 19:20

Frau Präsidentin,
gemeinsam mit der Präsidentin der Republik haben die Koalitionsfraktionen sich auf das vforliegende Gesetz geeinigt.
Es gibt den Kommunen eine erste rechtliche Grundlage für ihr Handeln und ihre Organisation, und damit Rechtssicherheit,
Ich kann daher guten Gewissens um die Zustimmung der Volksversammlung zu diesem Gesetz bitten.

 
Klaus Platzner
Beiträge: 70
Registriert am: 17.07.2021


RE: Kommunalgesetz

#3 von Hans Zehner , 18.11.2021 22:29

Frau Präsidentin,
wir Sozilademokraten bekennen uns zur kommunalen Selbstverwaltung. Daher werden wir dieses Gesetz in der Abstimmung unterstützen.

 
Hans Zehner
Beiträge: 80
Registriert am: 16.07.2021


RE: Kommunalgesetz

#4 von Tatjana Bont , 22.11.2021 13:22

Gibt es weiteren Aussprachebedarf?


Präsidentin der Volksversammlung

 
Tatjana Bont
Beiträge: 167
Registriert am: 16.07.2021


RE: Kommunalgesetz

#5 von Tatjana Bont , 26.11.2021 15:36

Wie ich sehe, ist dies nicht der Fall. Wir kommen zur Abstimmung:
Stimmen Sie dem voriiegenden Entwurf zu?
Bitte stimmen Sie mit "Ja", um dem Entwurf zuzustimmen,
mit "Nein", um dem Entwurf die Zustimmung zu verweigern und
mit "Enthaltung", um sich aktiv der Stimme zu enthalten.
Die Abstimmung beginnt jetzt.


Präsidentin der Volksversammlung

 
Tatjana Bont
Beiträge: 167
Registriert am: 16.07.2021


RE: Kommunalgesetz

#6 von Tatjana Bont , 26.11.2021 15:36

Ja


Präsidentin der Volksversammlung

 
Tatjana Bont
Beiträge: 167
Registriert am: 16.07.2021


RE: Kommunalgesetz

#7 von Johannes Kleven , 27.11.2021 20:16

Ja


 
Johannes Kleven
Beiträge: 90
Registriert am: 16.07.2021


RE: Kommunalgesetz

#8 von Michael Heen , 27.11.2021 20:21

Ja

 
Michael Heen
Beiträge: 44
Registriert am: 16.07.2021


RE: Kommunalgesetz

#9 von Hans Zehner , 28.11.2021 16:24

Ja

 
Hans Zehner
Beiträge: 80
Registriert am: 16.07.2021


RE: Kommunalgesetz

#10 von Franz Sperling , 28.11.2021 16:25

Ja

 
Franz Sperling
Beiträge: 52
Registriert am: 16.07.2021


RE: Kommunalgesetz

#11 von Klaus Platzner , 28.11.2021 21:17

Ja

 
Klaus Platzner
Beiträge: 70
Registriert am: 17.07.2021


RE: Kommunalgesetz

#12 von Ferdinand Dedinger , 28.11.2021 21:18

Ja

 
Ferdinand Dedinger
Beiträge: 39
Registriert am: 17.07.2021


RE: Kommunalgesetz

#13 von Tatjana Bont , 28.11.2021 23:55

Ich beende die Abstimmung.
An der Abstimmung teilgenommen ahben alle Mitglieder der Volksversammlung.
Ich stelle fest, dass die Gesetzesvorlage einstimmig angenommen wurde.
Ich schließe die Sitzung.


Präsidentin der Volksversammlung

 
Tatjana Bont
Beiträge: 167
Registriert am: 16.07.2021


   

Arbeitsgesetzbuch
Bildungsgesetz

Xobor Einfach ein eigenes Xobor Forum erstellen
Datenschutz